AGB

§1 Vertragspartner

Es gelten ausschließlich diese AGB zwischen dem Auftraggeber und Modus Marketing, Bremer Landstraße 66, 27721 Ritterhude, Inhaber Mika Schieferdecker, im Folgenden Auftragnehmer genannt.
Eventuelle AGB des Auftraggebers finden keine Anwendung.
Diese AGB sind Bestandteil des Kostenvoranschlag gemäß Werkvertrag.

§2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Entwicklung eines Konzepts und die Erstellung einer
Website durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber, mit der dieser im Internet auftreten kann.

(2) Weiterhin ist Gegenstandes dieses Vertrages ein Webhosting (Mietvertrag) und Servicevertrag für die Homepage. Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt das Hosting zur Sicherung der Funktionalität über den Auftragnehmer, verbunden mit einem Mini-Servicevertrag von 3 Stunden Support pro Jahr. Es gilt die im Abschnitt §5 gemachten Leistungen und Spezifikationen.

(3) Besteht der Auftraggeber darauf, das Hosting über seinen eigenen Provider oder Server zu 
hosten, wird er selbst für die Einstellung der Website in das Internet, die dauerhafte Speicherung der Website auf einem Server (Hosting), die Beschaffung einer Internetdomain sowie die Verschaffung eines Zugangs zum World Wide Web (Access-Providing) Sorge tragen. Alle hierfür anfallenden Kosten werden gesondert berechnet.

(4) Die dem Vertrag zugrundeliegenden Bestandteile beinhalten die Beschreibungen des Angebotes.

(5) Wenn nicht explizit vereinbart, wird auf die Erstellung eines Pflichtenheftes verzichtet

§3 Vorgehensmodell und Leistungspflichten des Auftragnehmers:

(1) Entwicklung, Herstellung und Suchmaschinenoptimierung

a. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nach den Vorgaben des Auftraggebers ein Konzept für eine Website zu entwickeln und diese entsprechend der vom Auftraggeber geforderten Funktionalitäten herzustellen.

b. Sofern nichts weiter schriftlich vereinbart wurde, gelten die in AGB und im Angebot
spezifizierten Inhalte und Funktionen als Konzeptbasis. Grundlage bildet das mündliche
Vorgespräch. Werden zu Beginn vom Auftraggeber schriftlich keine expliziten Details genannt und kein Gesamtkonzept vorgelegt oder hat der Auftragnehmer keinen Auftrag, ein Pflichtenheft zu erstellen oder wird vom Auftraggeber kein Pflichtenheft ausgehändigt, ist der Auftragnehmer frei, ein aus seiner Sicht geeignetes Konzept zu entwickeln.

c. Erstellung eines gesonderten Pflichtenhefte. Um Kosten und Zeit zu sparen, wird auf die Ausgestaltung eines gesonderten Pflichtenheftes verzichtet. Soll auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers ein Pflichtenheft erstellt werden, werden die Arbeiten gesondert mit 75,- € pro Stunde netto vergütet. Das Pflichtenheft ist nach Übermittlung innerhalb von 10 Werktagen zu prüfen. Ergänzungen sowie Änderungen sind so zeitnah wie möglich, spätestens innerhalb obiger Frist schriftlich zu melden.
Wird das Pflichtenheft in diesem Zeitraum schriftlich abgenommen, ist das Pflichtenheft Basis der Homepagegestaltung. Erfolgt innerhalb von 10 Werktagen nach Erstellung eines Pflichtenheftes keine textliche Bestätigung oder Einigung, ist das Projekt mit Erarbeitung des Pflichtenheftes beendet. Das Pflichtenheft ist eine von der Webseitenerstellung separierte Leistung. Das Kosten für das Pflichtenheft werden spätestens 10 Werktagen nach Zustellung fällig.

Der Auftragnehmer erbringt seine vertraglich geschuldeten Leistungen nach Maßgabe der folgenden drei Phasen:

(2) Konzeptphase:

a. Auf der in den AGB und dem Angebot genannten Basis erarbeitet der Auftragnehmer zunächst ein Konzept für die Struktur der Website. Zu dieser Struktur gehört ein Verzeichnis über die hierarchische Gliederung der einzelnen Seiten, die Festlegung eines etwaigen Framekonzepts, die Platzierung von Hyperlinks und die Einbindung von E-Mail-Fenstern. Darüber hinaus bedarf es auf Wunsch eines Konzepts für die Verknüpfung der Website mit sozialen Netzwerken, Animationen, Tondateien, Videodateien, sowie von Fotos, Logos und
anderen Grafiken. Das Konzept umfasst auch die Einbindung eines optionalen Content Management Systems (CMS).

b. Bei der Entwicklung des Konzepts hat der Auftragnehmer die Einbindung der Bestandteile zu berücksichtigen, die im Angebot aufgeführt sind.

c. Das Konzept ist in dem Angebot und den AGB bereits hinreichend beschrieben und wird mit Auftragserteilung durch den Auftraggeber freigegeben.

d. Der Auftrag beinhaltet die im Angebot aufgeführte Webseitenstruktur (Strukturbaum).

e. Das Konzept ist mit dem Auftrag und diesen AGB bereits hinreichend beschrieben und wird mit Auftragserteilung durch den Auftraggeber freigegeben. Nach Gegenzeichnung des Vertrages wird direkt mit dem Entwurf der Basisversion begonnen.

(3) Entwurfsphase der Basisversion:

a. Nach schriftlicher Auftragserteilung erstellt der Auftragnehmer eine Basisversion der Website auf Grundlage des besprochenen Konzepts. Das Konzept entspricht den besonderen im Angebot und den grundsätzlichen in den AGB gemachten Angaben. Die erstellte Basisversion muss die Struktur der Website erkennen lassen, die wesentlichen gestalterischen Merkmale beinhalten und die notwendigen Grundfunktionalitäten aufweisen. Zu den notwendigen Grundfunktionalitäten gehört insbesondere und soweit vereinbart die Funktionstüchtigkeit von Links, welche die einzelnen Webseiten verbinden, die Umsetzung eines Framekonzepts, die etwaige Einbindung eines Content Management Systems (CMS) und die Einbindung von Grafiken, E-Mail-Fenstern, Animationen, Tondateien und Videodateien
sowie Verknüpfungen mit Sozialen Netzwerken. Konkrete Inhalte (Text, Bilder, Grafiken) können mit Blindtext und Platzhaltern angedeutet
werden. Die Basisversion der Website muss weiterhin insoweit funktionstüchtig sein, dass dem Auftraggeber eine Überprüfung der Website, insbesondere die Durchführung von Testläufen, möglich ist.

b. Die Webseite wird responsiv programmiert. Aufgrund der vielfältigen Kombinationen und Versionen aus Betriebssystemen, Browsern, Bildschirmen und Internetanbindungen kann es bei Programmen und Geräten, insbesondere bei mobilen Geräten, zu Abweichungen in Farben, Funktionalität und Darstellung kommen. Es kann technisch bedingt u.U. nicht auf allen Geräten eine optimale Funktionalität gewährleistet werden.

c. Für mobile Geräte, die älter als 2 Jahre sind oder ein Display kleiner 4 Zoll haben, wird keine volle Funktionsgarantie übernommen. Zur Funktionsprüfung sind nur aktuelle Browser und Plug-Ins relevant. JavaScript muss aktiviert sein. d. Der Auftraggeber ist verpflichtet, in Schriftform innerhalb von 10 Werktagen den Entwurf freizugeben oder seine Änderungs- bzw. Verbesserungswünsche im Rahmen dieser Vereinbarung vorzutrage.

(4) Fertigstellungsphase:

a. Nach Fertigstellung der Basisversion und deren Freigabe durch den Kunden erstellt der Auftragnehmer die Endversion der Website. Diese muss vollständig funktionstüchtig sein.

b. Nach der Abnahme der Endversion der Website durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber die Website:
– auf dem Server des vom Auftragnehmer genutzten, oder
– auf einem geeigneten Datenträger, oder
– auf einem vom Auftraggeber benannten Server
– zugänglich zu machen.

(5) Suchmaschinenoptimierung

Die Homepage wird Suchmaschinen freundlich erstellt und mit den notwendigen Suchmaschinen-
Informationen (Mega-Tags, Alt-Attribute etc.) nach Ermessen des Auftragnehmers versehen. Es werden gegebenenfalls serverseitig Einstellungen und Programmierungen für die Unterstützung der Suchmaschinen vorgenommen. Sofern vereinbart, wird die Homepage bei folgender Suchmaschine angemeldet:

a. Google (95% Marktanteil)

b. Auf Wunsch bei weiteren Suchmaschinen (Mehraufwendungen)

(6) Bei aller Mühe, es kann keine Garantie auf eine bestimmte Position bei Suchanfragen gegeben 
werden, oder wie Google die Seite später im Ranking positioniert. Auch kann keine Garantie gegeben werden, in welcher Form Google die Seite bei Suchanfragen darstellt und listet. Google entscheidet das autark, darauf hat man keinen direkten Einfluss.

§4 Besondere Leistungen, Skripte und Funktionen Dritter, Sonderlizenzen

Werden besondere Funktionalitäten oder Skripte benötigt und sind Teil des Gesamtkonzeptes, so werden diese im Angebot aufgeführt und beschrieben. Werden zur Umsetzung Skripte und Programmteile Dritter benötigt, so werden die für den Erwerb der Lizenzen anfallenden Kosten in Rechnung gestellt, es sei denn, es ist im Angebot anders vermerkt. Der Auftragnehmer haftet nicht für Derartige Skripte werden nach vorheriger Prüfung nach bestem Wissen ausgewählt. Trotzdem kann der Auftragnehmer keine Haftung für die Drittanbieter übernehmen, da die Skripte zum Teil viele tausend Zeilen Programmcode enthalten. Eventuelle Schadenersatzansprüche müssen vom Auftragnehmer direkt beim Drittanbieter angemeldet werden.

§5 Webhosting und Wahl des Providers

(1) Übernimmt der Auftragnehmer das Webhosting, so kann der Webhosting-Vertrag jederzeit mit 2-monatiger Frist zum Ablauf gekündigt werden. Bei einer Kündigung bleibt die Domain im Besitz des Auftragnehmers. Wird nicht gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Vereinbarte und nicht genutzte Servicestunden verfallen am Ende des Vertragsjahres und sind nicht auf das folgende Jahr übertragbar.

(2) Ein eigenes Kunden SSL Sicherheitszertifikat ist gemäß DSGVO notwendig, wenn die Homepage mit Formularen bzw. der Übertragung persönlicher Daten arbeitet. Ein SSL-Zertifikat kann jeweils nur für einen Domainnamen genutzt werden.

§6 Leistungspflichten des Auftraggebers: Mitwirkungspflichten, Inhalte, Abnahme

(1) Mitwirkung, Rechte Dritter, Nutzungsrecht Webhosting Projekt.

a. Der Auftraggeber ist während der gesamten Zeit der Entwicklung des Konzepts für die Website und ihrer Herstellung durch den Auftragnehmer zur angemessenen Mitwirkung verpflichtet. Zur angemessenen Mitwirkung zählen insbesondere die zeitnahe Überlassung aller Daten und Informationen, die für die Entwicklung des Konzepts und Herstellung der Website erforderlich sind.

b. Der Auftragnehmer geht davon aus, dass alle überlassenen Daten, Bilder und sonstige Medien sowie Texte frei sind von rechten Dritten. Es wird unterstellt, dass der Auftraggeber gegebenenfalls schriftliche Genehmigungen zum Nutzungsrecht eingeholt hat. Der Auftragnehmer ist von jeglicher Prüfungspflicht befreit. Das bezieht sich auch auf die Prüfung von Patent-, Gebrauchs(muster)- und Namensschutz- und Markenrechtsverletzungen.

c. Alle vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Inhalte besitzen ein Nutzungsrecht ausschließlich für dieses Projekt, es sei denn, es wurde schriftlich etwas Abweichendes vereinbart.

(2) Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erstellung eines Pflichtenheftes (nur wenn gesondert vereinbart) und des Konzepts unterstützen, um dem Auftragnehmer eine detaillierte Konzeption zu ermöglichen. Alternativ kann der Auftraggeber ein Pflichtenheft übergeben.

(3) Nach Erstellung der Basisversion durch den Auftragnehmer ist der Auftraggeber verpflichtet, diese sorgfältig und gewissenhaft innerhalb von 10 Werktagen zu prüfen. Soweit Fehler erkennbar sind, wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer dies mitteilen. Wenn die Basisversion den Anforderungen des dieses Vertrages im Wesentlichen entspricht, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Basisversion durch Erklärung in Textform (§126 b BGB) innerhalb der genannten Frist freizugeben.

(4) Nach Fertigstellung der Endversion ist der Auftraggeber zur Abnahme der Website innerhalb von 10 Werktagen verpflichtet, sofern die Website im Wesentlichen funktionsfähig und mangelfrei ist. Die Abnahme ist in Textform (§126 b BGB) innerhalb der genannten Frist zu erklären. Erfolgt keine Erklärung, gilt die Webseite nach dieser Frist als abgenommen.

(5) Spätestens nach Freigabe der Basisversion hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Entwicklung und Erstellung der Website erforderlichen Inhalte in folgender digitalen Form zur Verfügung zu stellen:

a. Texte: in digitaler Form (Word-, pdf-Datei oder eMail)
b. Bilder, Grafiken (inkl. Logos, ggf. Buttons): in ausreichender Größe, mindestens 300 dpi
c. Videos: mindestens 720p für normale Einbindung, 1020p für Banner und Hintergrund.
d. Informationen für interaktive Funktionen: Verlinkungen nach außen, z.B. Sozial Media

Für die Beschaffung und den Rechteerwerb an diesen Inhalten ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftragnehmer ist von jeglicher Verpflichtung zur Überprüfung befreit.

(6) Der Auftragnehmer erstellt und formuliert auf Wunsch alle Texte für die Homepage unter Berücksichtigung der Suchmaschinenoptimierung und den Vorgaben durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber verpflichtet sich, zeitnah alle notwendigen Themen und Informationen (mindestens Kapitel und Absatzüberschriften, Stichworte, gegebenenfalls Rohtexte) für den Inhalt (in digitaler Form) zu liefern. Umfangreiche Text- und Inhaltsweiterungen (>500 Wörter), die nach Freigabe der Entwurfsphase geliefert werden, führen zur Mehraufwendungen.

(7) Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer weiterhin folgende Informationen unverzüglich spätestens nach Freigabe der Basisversion in folgender Form zur Verfügung zu stellen, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde:

a. Vorgaben und Weisungen für die Gestaltung der Website: schriftlich oder per E-Mail;
b. technische Vorgaben (URL, Host, Mailweiterleitung u. ä.): schriftlich oder per E-Mail;

§7 Vergütung / Zahlungsmodalitäten

(1) Nach Fertigstellung der Website wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber die vertraglich geschuldete Vergütung (abzüglich eventueller Abschlagszahlungen) in Rechnung stellen (Schlussrechnung). Die Schlussrechnung ist innerhalb von zehn Werktagen zur Zahlung fällig.

(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, auf Verlangen nach Bereitstellung der Webseite mit Übergabe 
der Entwurfsphase an den Auftragnehmer eine Abschlagszahlung in Höhe von 50% des Auftragswertes netto zu zahlen. Sie ist innerhalb von zehn Werkstagen zur Zahlung fällig.

(3) Wurde gesondert die Erarbeitung eines Pflichtenheftes vereinbart, so ist diese Leistung innerhalb 
von zehn Werktagen nach Übergabe des Pflichtenheftes zur Zahlung fällig.

(4) Für Mehraufwendungen, die über die gemäß dem Angebot und der in den AGB beschriebenen 
und vom Auftragnehmer geschuldeten Leistungen hinausgehen, vereinbaren die Parteien eine Stundenvergütung von 75,- € netto.

(5) Unabhängig von der Vergütung gemäß Abs. 1 ist der Auftraggeber verpflichtet, jeglichen 
Mehraufwand des Auftragnehmers mit einem Stundensatz von 75,- € netto zu vergüten, der daraus resultiert, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen gemäß §6 dieses Vertrages nicht nachgekommen ist.

(6) Beim angebotenem Webhosting werden die Beiträge sofern nichts 
anderes vereinbart jährlich erhoben und können von einer der Vertragsparteien mit einer Fälligkeit von 2 Monaten zum Abschluss gekündigt werden können. Erfolgt keine Kündigung, so werden diese Verträge automatisch um ein weiteres Jahr verlängert. Hosting über Auftraggeber (d.h. nicht über Modus Marketing): Alle über den Auftraggeber zur Verfügung gestellten Hosting- und Domain abhängigen Arbeiten werden pauschal mit 75,- € pro Stunde berechnet. Anfallende Kosten wegen Kontaktierung des Supports (Hotline) werden 1:1 weiter belastet. Besteht der Auftraggeber auf eigenes Hosting und ist das System funktional gestört, so dass auf der Domain nicht gearbeitet werden kann, kein Zugriff besteht oder die nötige Funktionalität nicht zur Verfügung gestellt werden kann, so trägt der Auftraggeber alle bis dahin angefallenen Kosten, mindestens 350,- €. Der Auftragnehmer hat dann das Recht, aus wichtigem Grund zu kündigen.

(7) Als vergütungspflichtige Mehraufwendungen gelten in jedem Fall Aufwendungen, die der 
Auftragnehmer tätigt, weil der Auftraggeber nach Freigabe des Konzepts und Freigabe der Basisversion oder nach Teilabnahmen auf Wunsch des Auftraggebers Änderungen vorgenommen hat, die sich auf Leistungen beziehen, die bereits freigegeben bzw. abgenommen worden sind. Derartige Mehraufwendungen werden mit einem Stundensatz von 75,- € netto vergütet. 

Folgende Auslagen, sofern sie anfallen, werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung 
gestellt:

a. Erwerb von Lizenzen Dritter für Bilder, Sound, Musik oder Mediendateien
b. Erwerb von Lizenzen für notwendige Skripte und Sonderfunktionen
c. Entwurf und Erstellung von Firmenlogos
d. Fotomontagen und Erstellung neuer Grafiken

Nachbearbeitung und Optimierung von Fotos speziell für die Homepage, die über eine 
Gesamtzahl von 100 Bildern hinaus gehen. Je weiteres 10er Paket Bilder wird pauschal ein Preis von 75,- € netto berechnet. Anmerkung: es wird grundsätzlich jedes Bild hinsichtlich Größe, Ausschnitt und Tonwerte optimiert Fotos von Mitarbeitern, Produkten, Tieren, Gebäuden und Räumlichkeiten vor Ort beim Kunden, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde.

(8) Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber in angemessenen zeitlichen Abständen 
Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Abschlagszahlungen richtet sich nach den jeweils bereits erbrachten Leistungen des Auftragnehmers. Die Abschlagsrechnungen sind innerhalb von zehn Werktagen zur Zahlung fällig.

§8 Feiertagsarbeiten

(1) Wird der Auftragnehmer zu Feiertagsarbeiten beauftragt oder verpflichtet, so beträgt die Vergütung das 1,5-fache des normalen Stundensatzes.

(2) Sind die Arbeiten bereits im Angebot (auch pauschal) angegeben, so werden zusätzlich je angefangene Stunde 50% des Stundensatzes (Normstundensatz: 75,- € netto) berechnet.

§9 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet für die sorgfältige und fachgerechte Erbringung seiner vertraglichen Leistungen sowie deren Mangelfreiheit.

(2) Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes.

(3) Das Impressum, die Datenschutzerklärung, der Disclaimer werden vom Auftragnehmer nach bestem Wissen und Gewissen rechtskonform und aufgrund der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten und Informationen erstellt. Eine Haftung für die Richtig- und Vollständigkeit wird explizit ausgeschlossen.

(4) Für Inhalt und Formulierung des Impressums, der Datenschutzerklärung und des Disclaimers ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Es obliegt ihm, bei Unsicherheit oder zur Prüfung auf eigene Rechnung einen fachkundigen Anwalt hinzuzuziehen.

(5) Der Auftraggeber haftet für alle von ihm eingebrachten Texte, Bilder, Grafiken, Filme und sonstigen Medien für Urheber- oder Markenrechtsverletzungen. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass diese frei sind von rechten Dritten. Der Auftragnehmer ist von einer Prüfung befreit.

(6) Der Auftraggeber hat sich über den richtigen Einsatz von Share Buttons und Google Analytics sowie wie die Verknüpfung mit Social-Media oder anderen eingesetzten Internetdiensten selbst zu informieren, sofern diese auf der Homepage eingebunden werden sollen. Bezüglich Kontaktformulare wird er auf die Nutzung eines SSL Zertifikates und verschlüsselte Übermittlung hingewiesen. Der Auftragnehmer ist von einer Haftung für die in (6) aufgeführten Funktionen befreit.

(7) Eine Haftung für Vermögens- und Vermögensfolgeschäden seitens des Auftragnehmers ist generell ausgeschlossen.

(8) Mit seiner Unterschrift bestätigt und erklärt der Auftraggeber, dass er im Namen der Firma zeichnungsberechtigt ist oder dass er im eigenen Namen handelt. Für den Fall, dass die angegebene Firmierung entweder falsch ist, oder sich weder in Gründungsphase befindet noch im Handelsregister zur Gründung angemeldet oder eingetragen ist (obwohl es die Rechtsform verlangt), oder die angegebene Firma während des Auftrages sich in einem Insolvenzverfahren befindet, haftet der unterzeichnende Auftraggeber persönlich und direkt und kann auch behelfsmäßig direkt in Anspruch genommen werden.

§10 Mängel

(1) Für Mängel hinsichtlich der Funktionsfähigkeit der Website haftet der Auftragnehmer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Kaufvertragsrechts (§§434 ff BGB). Ferner haftet der Auftragnehmer auch dafür, dass die erstellte Website den vertraglichen Spezifikationen und dem Konzept (bzw. der Basisversion) in der vom Auftraggeber freigegebenen Form entspricht.

(2) Der Auftraggeber hat die Website unverzüglich nach der Ablieferung oder dem Zugänglichmachen im Internet durch den Auftragnehmer, soweit dies nach ordnungsgemäßer Geschäftslage tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Auftragnehmer unverzüglich Anzeige zu machen.

(3) Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige innerhalb von 10 Werktagen, so gilt die Website als genehmigt, es sei denn, dass er sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

§11 Preise und Sonstiges

(1) Alle genannten Preise sind Netto-Preise und verstehen sich als Umsatzsteuerfreie Leistungen gemäß §19 UStG.

(2) Sollten zu bestimmten Leistungen keine Preise genannt sein, so gilt ein Stundensatz je angefangene Stunde von 75,- € netto.

(3) Das Angebot ist für einen Zeitraum von 15 Werktagen ab Zustellung gültig.

(4) Beide Parteien verpflichten sich, Dritten gegenüber über die Inhalte des Vertrages Stillschweigen zu wahren. Das gilt insbesondere über Preise und Leistungen.

§12 Kündigung

(1) Dieser Vertrag kann nur aus wichtigem Grund (§314 Abs. 1 BGB) gekündigt werden. Die Kündigung ist in Textform (§126 b BGB) zu erklären. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn 

a. der Auftragnehmer eine vom Auftraggeber gesetzte, angemessene Nachfrist fruchtlos 
verstreichen lässt, es sei denn, der Auftragnehmer hat die Verzögerung nicht zu vertreten;

b. der Auftragnehmer andere Pflichten aus diesem Vertrag in grober Weise verletzt;

c. der Auftraggeber seine Pflichten aus diesem Vertrag –insbesondere seine in §5 dieses 
Vertrages beschriebenen Mitwirkungspflichten- in grober Weise verletzt;

d. der Auftraggeber dem Auftragnehmer den Zugriff auf den Server für notwendige 
Servicearbeiten verwehrt;

e. über das Vermögen eines Vertragspartners das Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder 
dessen Eröffnung mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Insolvenzmasse abgelehnt worden ist.

(2) Im Falle der fristlosen Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber aus wichtigem Grund ist 
der Auftraggeber berechtigt, die Website durch Dritte auf seine Kosten fortentwickeln zu lassen. Zu diesem Zweck ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber unverzüglich die bis dahin erstellte Version der Website zu übergeben. Die bis dahin angefallene Leistungen sind dem Auftragnehmer vom Auftraggeber zu erstatten.

§13 Referenzen, Anerkennung der Urheberschaft

(1) Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber auf seiner Website oder in anderen Medien als Referenzauftraggeber nennen. Der Auftragnehmer darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Auftraggeber kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.

(2) Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Nennung seines Namens als Urheber in Form eines Vermerks auf jeder von ihm erstellten Webseite. Er darf diesen Copyright-Vermerk selbst anbringen und der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, ihn ohne Zustimmung des Webdesigners zu entfernen.

§14 Nebenabsprachen / Gerichtsstand

(1) Alle Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages oder weiterer vertraglicher Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(2) Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.

(3) Es kommen ausschließlich diese AGB zum Tragen, eventuelle eigene AGB des Auftraggebers 
finden keine Anwendung.

(4) Gerichtsstand ist Osterholz-Scharmbeck.

§15 Bewertungsanfrage und Werbung

(1) Mit Auftragserteilung stimmt der Auftraggeber zu, dass der Auftragnehmer dem Auftraggeber unter Umständen nach Abschluss des Projektes eine Bewertungsanfrage sendet, damit die erbrachte Leistung bei Google oder für die eigene Homepage als Referenz bewertet wird.

(2) Weiter stimmt der Auftraggeber zu, dass er vom Auftragnehmer gelegentlich kontaktiert werden darf, um Infos zu neuen Entwicklungen im Internet, Produkten oder Dienstleistungen zu erhalten.

(3) Der Auftraggeber hat zu jeder Zeit die Möglichkeit, formlos durch Schriftform Bewertungsanfragen oder dem Zusenden von Informationen / Werbung zu widersprechen.

§16 Beschwerdestellen

(1) Europäische Schlichtungsstelle
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
http://ec.europa.eu/consumers/odr

Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(2) Verbraucherschlichtung nach VSBG
Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Das Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen fordert aber, dass wir Sie trotzdem auf eine für Sie zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V.
Straßburger Str. 8
77694 Kehl
Internet: www.verbraucher-schlichter.de

§17 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weist dieser Vertrag Lücken auf, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt und gültig bleiben. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten. Entsprechendes gilt, falls dieser Vertrag eine Lücke enthalten sollte.

Modus Marketing
Inhaber Mika Schieferdecker
Ritterhude, 12.12.2022

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